AGB

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I. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen Fremdsprachendienst intakt GmbH, Prenzlauer Allee 61, 10405 Berlin (nachstehend intakt genannt) und dem Auftraggeber, soweit nichts Anderes ausdrücklich vereinbart oder gesetzlich unabdingbar vorgeschrieben ist. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden vom Auftraggeber mit Auftragserteilung verbindlich anerkannt. Sie gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen.

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind für intakt nur dann verbindlich, wenn diese durch intakt ausdrücklich (schriftlich) anerkannt wurden.

Intakt weist ausdrücklich darauf hin, dass sie weder bereit noch verpflichtet ist, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.

II. Auftragserteilung, Vertragsabschluss

Die Auftragserteilung durch den Auftraggeber und die Annahme durch intakt erfolgt schriftlich. Der Vertrag kommt durch den Auftrag des Auftraggebers und die Erteilung einer Auftragsbestätigung durch intakt zustande.

Ausführungsmängel und/oder Verzögerungen, die sich aus unvollständigen, missverständlichen oder unrichtigen Informationen seitens des Auftraggebers ergeben, hat in jedem Fall dieser zu vertreten.

III. Mitwirkungs- und Aufklärungspflichten des Auftraggebers

Der Auftraggeber hat intakt rechtzeitig über besondere Ausführungswünsche hinsichtlich Terminologie, Zielland, Verwendungszweck, Speichermedien, Anzahl der Ausfertigungen, äußere Form der Übersetzung etc. zu informieren. Ist die Übersetzung für den Druck oder die Veröffentlichung bestimmt, hat der Auftraggeber intakt einen Korrekturabzug vor Druckbeginn zu überlassen.

Informationsmaterial und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, wie z. B. Glossare, Abbildungen, Tabellen, Abkürzungen, Zeichnungen etc., sind vom Auftraggeber unaufgefordert und rechtzeitig zu übergeben.

Fehler und/oder Verzögerungen, die sich aus der mangelnden und verspäteten Lieferung von Informationsmaterial und Unterlagen ergeben, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

IV. Ausführung, Lieferung und Lieferfristen

Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig angefertigt. Ein bestimmter stilistischer Standard wird nicht zugesichert. In Ermangelung abweichender Anweisungen werden Fachbegriffe in allgemein üblicher und verständlicher Form übersetzt.

Der Auftraggeber erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung.

Die Lieferung der Übersetzung erfolgt entsprechend der im Vorfeld getroffenen Vereinbarung per Abholung, Postversand oder E-Mail. Die Kosten für den Postversand trägt der Auftraggeber. Intakt übernimmt keine Haftung für auf dem Postweg beschädigte oder verloren gegangene Sendungen.

Lieferfristen werden nach bestem Wissen angegeben. Mit der Übergabe bzw. dem Versand der Übersetzung an den Auftraggeber gilt die Lieferung als erfolgt.

V. Abnahme und Vergütung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, die vertragsgemäß erstellte Übersetzung spätestens 7 Werktage nach Lieferung abzunehmen.

Die angegebenen Preise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlich geltenden Umsatzsteuer. Berechnungsgrundlage ist der Preis pro Normzeile des übersetzten Textes. Eine Normzeile besteht aus 50 Zeichen (inklusive Satz- und Leerzeichen).

Bei umfangreichen Arbeiten kann intakt eine Vorauszahlung in Höhe von 30 % des Auftragswertes verlangen.

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum, unter Ausschluss der Aufrechnung oder Einbehaltung bereits bestrittener Forderungen, fällig.

VI. Stornierung

Der Auftraggeber ist berechtigt, den Vertrag aus wichtigem Grund zu stornieren. Die Stornierung muss schriftlich erfolgen. Die bis zur Stornierung nachweislich angefallenen Kosten sowie bereits angefertigte Teile der Übersetzung hat der Auftraggeber zu erstatten.

VII. Verschwiegenheit

Intakt verpflichtet sich, alle Informationen, die ihr im Rahmen ihrer Tätigkeit zugänglich gemacht werden, vertraulich zu behandeln. Diese Verpflichtung gilt nicht für Informationen, die zum Zeitpunkt der Auftragserteilung der allgemeinen Öffentlichkeit zugänglich waren. Ausgenommen hiervon sind Verstöße gegen geltendes Strafrecht.

Intakt ist stets bemüht, die ihr überlassenen Informationen sowohl beim elektronischen Datentransfer als auch bei der Datenverarbeitung vor dem unberechtigten Zugriff Dritter und der Beeinträchtigung durch Viren oder anderer bösartiger Programme zu schützen. Ein absoluter Schutz kann jedoch nicht gewährleistet werden. Der Auftraggeber wird auf das in diesem Zusammenhang verbleibende Risiko ausdrücklich hingewiesen.

VIII. Mitwirkung Dritter

Intakt ist berechtigt, sich zur Vertragserfüllung fachkundiger Dritter zu bedienen. Macht sie von diesem Recht Gebrauch, begründet dieses kein Vertragsverhältnis zwischen den beauftragten Dritten und dem Auftraggeber. Die Verschwiegenheitserklärung gemäß Punkt VII. dieser AGB gilt sinngemäß.

IV. Höhere Gewalt, Störungen

Intakt haftet nicht für Schäden oder Verzögerungen, die auf höhere Gewalt oder sonstige von ihr nicht zu vertretende Störungen des Geschäftsbetriebes zurückzuführen sind. Hierzu gehören u. a. Naturkatastrophen, Verkehrsstörungen, Ausfälle der EDV-Anlage, Netz- und Serverfehler sowie Schäden durch Computerviren. In diesen Fällen ist intakt berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.

X. Garantie, Gewährleistung, Mängelbeseitigung, Haftungsbeschränkung

Es gelten die gesetzlichen Mängelhaftungs- und Gewährleistungsvorschriften. Eine Garantie wird nicht übernommen. Mängel sind intakt schriftlich anzuzeigen. Der Anspruch auf Mängelbeseitigung muss vom Auftraggeber unter konkreter Angabe des Mangels geltend gemacht werden.

Intakt ist verpflichtet, angezeigte Mängel zu beseitigen. Für die Nachbesserung ist eine angemessene Frist zu setzen. Im Falle des nachweisbaren Fehlschlagens der Nachbesserung nach Fristsetzung, hat der Auftraggeber das Recht auf Wandlung oder Minderung.

Intakt haftet nicht für Mängel, die durch fehlerhafte, unvollständige, missverständliche Angaben des Auftraggebers oder durch schlecht lesbare oder nicht zur Verfügung gestellte Informationen (z. B. Übersetzung für Werbezwecke, Druck und Veröffentlichung) oder Unterlagen verursacht worden sind.

Intakt haftet nur bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein. Die Haftung ist grundsätzlich auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt. Schadensersatzansprüche Dritter sind ausdrücklich ausgeschlossen.

XI. Eigentumsvorbehalt, Urheberrecht

Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Begleichung der Rechnung Eigentum von intakt. Der Auftraggeber erwirbt erst mit der vollständigen Bezahlung das Nutzungsrecht an der Übersetzung.

Der Auftraggeber verpflichtet sich, intakt oder von ihr beauftragte Dritte in vollem Umfang von urheberrechtlichen Ansprüchen freizustellen, die aufgrund der angefertigten Übersetzung an sie gestellt werden könnten.

XII. Anwendbares Recht, Gerichtsstand, allgemeine Bestimmungen

Die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Soweit gesetzlich zulässig, vereinbaren die Vertragsparteien für Streitigkeiten als Gerichtsstand Berlin, Deutschland.

Mündliche Nebenabreden bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Ist eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.

Stand: September 2018
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